Rechtsbehelfe gegen eingetragene Marken

Sie haben von einer Identischen oder Ihrer Marke Ähnlichen Markeneintragung erfahren ?

Wer durch eine Markenüberwachung auf eine ähnliche oder sogar identische Markenanmeldung aufmerksam geworden ist, der kann gegen die aufgefundene Marke innerhalb von drei Monaten Widerspruch einzulegen.

In Ihrem Auftrag überprüfen wir die Verwechslungsfähigkeit der sich gegenüberstehenden Marken.

Wir bewerten die markenrechtliche Situation und bewerten, ob ein Widerspruch Erfolgsaussichten hat. Hierbei können wir auf einen sehr reichen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Wir vertreten Sie im Widerspruchsverfahren und führen sämtliche Korrespondenz für Sie.

Die Löschung einer eingetragenen Marke kann von Jedermann beantragt werden. Steht Ihrer Markenanmeldung eine identische Makre gegenüber, so ist die Stellung eines Löschungsabtrages möglich. Ein Löschungsantrag kann aufgrund einer Nicht-Bentzung bzw. aufgrund absoluter Schutzhindernisse gestellt werden. Es ist zu berücksichtigen, dass eine Benutzungspflicht nach Ablauf der Benutzungsschonfrist von 5 Jahren nach Eintragung beginnt. Wird die Marke nach diesem Zeitraum also nicht rechtserhaltend benutzt, so ist sie löschungsreif.

Gerne beraten wir Sie hierzu. Bitte kontaktieren Sie uns umgehend.

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