Vielfach stoßen wir im Internet auf sogenannte Checklisten, auf Gund derer auch für Nicht-Juristen die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung erkennbar sein soll.
Nach Prüfung etlicher dieser Listen fällt unser Urteil ernüchternd aus. Diese Listen enthalten meist pauschale Aussagen, welche zwar grundsätzlich richtig sind, jedoch in keinster Weise auf den individuellen Einzelfall eingehen. Die dort zitierten Urteile werden vielfach verallgemeinert, was für den Leser dieser Listen schwerwiegende Folgen haben kann. Weicht der Fall des Users auch nur in kleinen Teilen von dem Sachverhalt welcher der zitierten Entschdung zu Grunde lag ab, so kann dies zu Folge haben, dass ein Gericht diesen Fall auch anders behandlet. Jeder Fall wird von dem Gericht, welchem er vorgelegt wird neu beurteilt, kein Fall ist wie der andere. Nur ein kompetenter Rechtsanwalt kann, nachdem er Ihren individuellen Fall geprüft hat sagen, was weiter veranlasst ist, ob z.B. die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben werden soll oder ob eine Klage Erfolgsaussichten hätte.
Zudem ändert sich die Gesetzeslage teilweise sehr schnell, oder es ergehen neue obergerichtliche Urteile welche Ihren besonderen Fall in einem ganz anderen Lichte erscheinen lassen. Sofern derartige Checklisten nicht auf dem aktuellsten Stand sind, kann es brandgefährlich werden sofern man sich blind auf sie verlässt.
Allgemeine Checklisten können niemals eine auf den Einzelfall zugeschnittene Beratung ersetzen !
Wir beraten Sie individuell und prüfen Ihr Anliegen kompetent und sorgfältig. Sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben, kontaktieren Sie uns umgehend.
Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte
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