Selbst abmahnen?

Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist eine wirkungsvolle Waffe.

Sehr kurzfristig ist es möglich, den Wettbewerber zu bestimmten Verhaltensweisen zu zwingen, teilweise bis hin zur Schließung seines Geschäfts. Die potentiellen Abmahnmöglichkeiten sind vielfältig. Der Gesetzgeber hat zahlreiche Berufsausübungsregelungen in verschiedenen Gesetzen erlassen. Ob diese Spielregeln nunmehr bewusst oder aus Unwissenheit missachtet werden, ist für das Wettbewerbsrecht bei der Frage der Unterlassung irrelevant.

Nicht selten entsteht das Befürfnis zur Abmahnung, wenn man selbst durch Konkurrenten oder Wettbewerbsvereine zur Unterlassung gezwungen wurde.

Gerne beraten wir Sie, ob ein Abmahnung der richtige Weg sein kann.