Sie wurden wegen der Nutzung einer Tauschbörse abgemahnt

Millionen Internetnutzer tauschen regelmäßig Musik- oder Filmdateien über so genannte Filesharing-Börsen („Tauschbörsen“). Hierzu sind die Computer der Nutzer in einem eigenen Netzwerk miteinander verbunden. Jeder Teilnehmer kann Dateien auf seinem Rechner freigeben und anderen zum Kopieren zur Verfügung stellen.

Aber so vermeintlich üblich der Datentausch sein mag, er wird deshalb nicht legaler, nur weil viele Personen Daten tauschen. Auch ist die Annahme, man lade ja nur einige Lieder herunter und verschwinde dadurch anonym in der Masse riskant. Die Bewertung des Risikos, dass man entdeckt und abgemahnt wird ist nahezu unmöglich. Beim Glücksspiel hingegen kann man das Risiko aufgrund der Wahrscheinlichkeit wenigstens einschätzen.

Jeder Up- und Download kann zu dem betreffenden Anschluss zurück verfolgt werden. Der Gesetzgeber hat vor kurzem erst die Pflicht zur Voratsdatenspeicherung durch die Provider auf sechs Monate ausgedehnt. Solange kann folglich der Abmanende herausfinden, von welchem Anschluss der Up- oder Download ausging. Hier beginnen jedoch erst die eigentlichen Probleme. Vielfach wird ein Anschluss durch mehrere Personen genutzt, ob gewollt oder nicht (z.B. ungesicherte WLAN Netze).

Es hängt stark vom Einzelfall ab ob eine Abmahnung berechtigt ist oder nicht, gleiches gilt für die geforderten Anwaltskosten. Es kann unter Umständen sehr teuer werden, sich auf pauschale Aussage aus diversen Internetforen wie z.B. "es handelt sich bei dem Abmahnenden um die Kanzlei X. Diese mahnt massenhaft ab, die Abmahnung kann man getrost ignorieren, es kommt sowieso nichts hinterher". Ebenso riskant kann es sein, selbst die Rechtmäßigkeit der Abmahnung anhand diverser im Internet kursierender "Checklisten" zu prüfen. Die Gesetzeslage ändert sich permanent, noch schneller kann die Rechtsprechung umschwenken.

Wir empfehlen Ihnen daher, umgehend mit uns Kontakt aufzunehmen um zum einen die Abmahnung selbst und zum anderen die Höhe der Anwaltskosten prüfen zu lassen. Vielfach ist zwar die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt, jedoch wurden formale Fehler gemacht oder die Anwaltskosten sind deutlich überhöht. 

Das Problem auszusitzen und auf die Abmahnung nicht zu reagieren kann dann teuer werden, wenn die Abmahnung berechtigt ist, und der Abmahnende den Anwalt mit der Beschreitung des Klageweges beauftragt. In diesem Fall können ohne weiteres Kosten bis 2.500,- € und mehr entstehen.

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