Abmahnung wegen unberechtigter Verwendung fremder Bilder etc.

Vielfach unbekannt ist, dass grundsätzlich nahezu jedes Foto bzw. jedes Bild, jedes Video, jeder Text  urhebrerechtlich geschützt sein kann. Besonders im Bereich des Internets ist das Unrechtsbewußtsein wenig ausgeprägt. Betreiber von privaten Homepages greifen vielfach bei der Erstellung auf die Bildersuche von Google zurück und verwenden diese Bilder im Rahmen einer "copy - paste" Mentalität auf ihrer Seite ohne den Urheber zu fragen.

Mittlerweile ist es auf Grund neuer Technologien möglich, Bilder systematisch im Internet zu suchen, auch wenn das Bild umbenannt wurde oder lediglich ein Ausschnitt verwendet wird.

Besonders häufig werden im Rahmen von Privatauktionen bei eBay derartige Urheberrechtsverletzungen begangen. Viele private Verkäufer verwenden die Google Bildersuche und platzieren das so gefundene Foto mittels drag & drop in ihrer eigenen Auktion. Fällt dies dem Urheber während der laufenden Auktion auf und meldet dieser den Vorfall eBay, so kann die laufende Auktion nicht nur sofort beendet werden, schlimmer noch, dies kann auch die sofortige Sperrung des eBay Accounts und die Geltendmachung von Schadensersatz- und Unterlassungsforderungen zur Folge haben.

Kontaktieren Sie uns umgehend bei Erhalt einer derartigen Abmahnung und wir prüfen den Vorgang unverzüglich.