Derzeit mahnt die Kanzlei U+C, Urmann und Collegen (vormals KUW - Dr. Karl, Urmann, Wagner) Regensburg verstärkt den urheberrechtswidrigen Download folgender Titel ab:
Abgemahnte Titel finden sich zudem aus den Bereichen PC-Games und Porno-Filme, aber auch auch Software wie “RTL 3d - Einsatz in 4 Wänden” oder Titel der TV-Serie “King of Queens”. U+C bedient sich einer Antipiracy-Firma, ( Fa. Copy Right Solutions GmbH (CRS)) aus der Schweiz, die mit ihrer “BlackWidow”-Software P2P Netzwerke (Internet - Tauschbörsen) auf.
In den Abmahnschreiben der U+C Rechtsanwälte werden die Anschlussinhaber in der Regel dazu aufgefordert, einem Vergleichsangebot, durch das sich die Angelegenheit zivilrechtlich erledigen würde, sowie einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zuzustimmen. Mit dem Vergleich verzichtet die U+C weitere zivilrechtliche Schritte bezüglich der festgestellten Urheberrechtsverletzung einzuleiten, während sich der Betroffene zur Zahlung eines Betrages von in der Regel 250,00 € bei Pornos oder ggf. 150,00 € bei PC-Spielen verpflichtet. Der Inhaber eines Anschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen begangen wurden, kann nicht automatisch auch als Störer herangezogen werden (so z.B. in einem Urteil des LG Mannheim v. 30.01.2007, Az. 2 O 71/06, ähnlich auch das LG München und das OLG Frankfurt am Main.).
Der Schadensersatzanspruch setzt sich hierbei aus zwei Positionen zusammen: zum einen ist auf den durch das Anbieten der urheberrechtlich relevanten Dateien konkret angerichteten Schaden und zum anderen auf die anfallenden Anwaltsgebühren abzustellen. Ein Nachweis, dass ein tatsächlicher Schaden entstanden ist, wird regelmäßig schwierig zu erbringen sein. Hinsichtlich der Anwaltsgebühren stellt sich dies zwar grundsätzlich einfacher dar; allerdings haben auch hier Gerichte inzwischen festgestellt, dass bei einem standardisierten Schriftsatz, der bei einer Vielzahl nahezu identischer Fällen verwendet wird, nicht jedes Mal eine volle Anwaltsgebühr verlangt werden kann. Es besteht daher die Möglichkeit, die Abgeltung von Ersatzansprüchen, wie sie in der Vergleichsannahmeerklärung der Kanzlei U+C enthalten ist, abzuwenden.
Unsere Kanzlei ist ebenso wie U+C in Regensburg ansässig und daher ideal zur Abwehr von Abmahnungen von U+C bzw. KUW geeingnet. Wir kennen die Kollegen Urmann etc. und deren Umfeld auf Grund langjähriger lokaler Rechtsstreitigkeiten. Auch beseteht auf Grund dieser Nähe eine gute Chance einen Vergleich herbeizuführen.