Sie haben eine Abmahnung erhalten

Sie haben eine Abmahnung erhalten und machen sich Gedanken ob, und wie Sie reagieren sollen ?

Sie haben im Internet recherchiert und herausgefunden, dass der Anwalt und/oder die Abmahnende Firma dafür bekannt sind, dass sie massenhaft abmahnen ?

Sie sind sich nicht sicher, ob die Abmahnung berechtigt ist, und wollen die von der Gegenseite gestellten Honorarforderungen überprüfen lassen und einer drohenden einstweiligen Verfügung möglichst aus dem Weg gehen?

Zu Beginn die beiden wichtigsten Grundregeln:

  • Nehmen Sie eine Abmahnung ernst und ignorieren Sie diese nicht
  • Geben Sie niemals eine Unterlassungserklärung in der Form ab, in der Sie der Gegner fordert.

Für diesen Fall bieten wir schnelle und kompetente Beratung. Als kompetenter Ansprechpartner für Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrechtsangelegenheiten sind wir bundesweit tätig und vertreten Sie gerne vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Es gibt zunächst eine Vielzahl von Gründen für eine Abmahnung, wie z.B.:

  • Das Anbieten eines Musikstückes oder eines Films in einer Tauschbörse
  • Die Verwendung urheberrechtlich geschützter Fotos, Texte oder Videos auf Internetseiten
  • Die Verwendung unrichtiger Widerrufsbelehrungen oder AGB bei eBay oder in Internetshops

Im Februar 2009 waren z.B. noch deutlich über 1.000.000 Artikel mit rechtswidriger Widerrufsbelehrung bei eBay gelistet ! 

Diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen. In diversen Internetforen wird vielfach geraten, insbesondere bei Massenabmahnungen nicht auf eine Abmahnung zu reagieren, der Abmahnende würde die Angelegenheit dann auf sich beruhen lassen, da die Abmahnung ohnehin nicht rechtmäßig sei oder die Rechtsverfolgung nicht lohne.

Zudem kursieren vielfach sog. "Checklisten" im Internet, mittels welcher die Rechtmäßigkeit der Abmahnungen geprüft werden könne.

Sich auf diese teils unqualifizierten Aussagen und Halbwahrheiten zu verlassen kann unter Umständen teuer werden. Zwar kann es durchaus sein, dass nach der ersten Abmahnung nie wieder ein Schreiben oder gar eine Klage kommt, jedoch besteht ein erhebliches Restrisiko. Sofern der Anwalt, welcher die Abmahnung verschickt hat, Klage erhebt kann es sehr teuer werden. Da sich der Streitwert meist deutlich über 5.000,- € bewegt, so können sich die Kosten eines Gerichtsverfahrens schnell auf 2.500,- € und mehr belaufen.

Die Frage, ob man die Unterlassungserklärung abgeben soll, und ob sie Anwaltskosten nicht zu hoch sind, läßt sich nicht pauschal anhand von allgemeinen Checklisten beantworten. Es ist immer eine Frage des Einzelfalls und der Besonderheiten eben dieses.

Auch ist die sich mit unter schnell ändernde Gesetzgebung und Rechtsprechung zu berücksichtigen, so sind z.B. seit kurzem die Anwaltskosten bei urheberrechtlichen Abmahnungen teilweise auf maximal 100,- € begrenzt.

Kontaktieren Sie uns umgehend, wir prüfen die Abmahnung und beraten Sie über die weiteren Schritte.

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