Rechtsgrundlage für das Wettbewerbsrecht ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das Wettbewerbsrecht, schützt Marktteilnehmer vor rechts- und sittenwidrigen Geschäftspraktiken.
Meist treten zwei Fallgruppen auf:
Eine irreführende Werbung (§ 5 UWG) liegt vor, wenn ein Marktteilnehmer unrichtige Angaben zu seinen Produkte macht, z.B. falsche Größen angibt. Zusätzlich ist es auch irreführend, wenn der Wettbewerber sich selbst falsch präsentiert. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn ein kleiner Gewerbebetrieb sich als internationaler Konzern präsentiert oder wenn mit Mitgliedschaften und Empfehlungen von Verbänden geworben wird, die nicht bestehen.
Ein Vorsprung durch Rechtsbruch (§ 4 Nr. 11 UWG) tritt vielfach im Zusammenhang mit Verbraucherschutzvorschriften auf. Einzelne Wettbewerber schaffen sich gegenüber Konkurrenten einen wettbewerbswidrigen Vorsprung, indem sie Verbrauchern Rechte (z.B. das Widerrufsrecht) abschneiden und sich hierdurch einen Vorteil verschaffen.
Wir sind im Wettbewerbsrecht vollumfänglich (gerichtlich und außergerichtlich) tätig. Wir beraten Sie außergerichtlich über die rechtliche Zulässigkeit z.B. Ihrer beabsichtigten Werbung oder Ihrer Vertriebsstrategie. Daneben beraten wir Sie über die Möglichkeiten, gegen das unlautere Marktverhalten von Wettbewerbern vorzugehen.
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