Geschmacksmusterrecht

Eine Vielzahl von Gegenständen profitieren von der Einzigartigkeit und Einprägsamkeit ihrer Form. Denken Sie z.B. an die legendäre Coca-Cola Flasche oder das Colani-Design

Der Schutz als Geschmacksmuster sorgt dafür, daß diese Einzigartigkeit bestehen bleibt, indem es effektiv vor Kopien schützt. Das Geschmacksmuster sichert Produktdesign.

Designs sind vom Patent- und Gebrauchsmusterschutz ausgenommen, können aber nach dem Geschmacksmustergesetz durch die Eintragung in das Geschmacksmusterregister gegen Kopieren geschützt werden. Geschützt ist die eingetragene zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon.

Ein Geschmacksmuster ist ein ungeprüftes Recht, das bedeutet, dass die Voraussetzungen der Neuheit und Eigenart im Eintragungsverfahren vom Deutschen Patent- und Markenamt nicht überprüft werden. Das DPMA prüft nur die formalen Voraussetzungen der Eintragung. Führt der Inhaber eines Geschmacksmusters über Ansprüche aus dem Muster einen Rechtsstreit, so steht seinem Prozessgegner allerdings der Einwand offen, das Muster sei unwirksam, weil ihm die Neuheit bzw. Eigenart fehle.

Daher ist eine ausführliche und umfassende Beratung im Vorfeld unerlässlich, um auch bei einer durch einen Konkurrenten anestrengten Überprüfung der Eintragung auf der sicheren Seite zu sein.

Kontakt

Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte

Telefon: 0941-92069-0
Telefax: 0941-92069-20
eMail: kanzlei(at)t-anwälte.de