Anwälte rechnen meist anhand der Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG) ab, jedoch verstehen wir uns als Dienstleister, mit denen Sie über das Honorar sprechen und verhandeln können.
Das Honorar für die Beratung kann grundsätzlich frei vereinbart werden. In aller Regel wird ein Stundenhonorar festgelegt, dieses liegt zwischen 150,00 und 300,00 Euro. Möglich ist aber auch die Vereinbarung einer Pauschalsumme, so dass keine weiteren verstecken Kosten auf Sie zukommen. Es handelt sich immer um eine Entscheidung, die anhand des konkreten Falls und des zu erwartenden Aufwandes zu treffen ist.
Für die Tätigkeit nach außen, also in der Vertretung gegenüber Vertragspartnern oder Behörden sowie bei Gericht gilt das RVG, das aber auch hier Honorarvereinbarungen zulässt.
Sofern eine gütliche Einigung nicht Zustande kommt, kann der Gang zum Gericht unvermeidlich werden. Bei Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5.000,00 Euro sind die Amtsgerichte zuständig, darüber die Landgerichte.
Bei solchen Verfahren gilt der Grundsatz, dass derjenige die Kosten tragen muss, der den Prozess verliert. Zu bezahlen sind also bei einem verlorenen Prozess die eigenen Anwaltskosten, die Kosten des gegnerischen Anwalts, die Kosten des Gerichts und evtl. die Kosten von Sachverständigen, die das Gericht hinzu gezogen hat. Vor einem Prozess sollten also die Risiken eingehend bewertet und die Kosten genau kalkuliert werden.
Hier können Sie sich vorab die zu erwartenden Kosten anhand des RVG kostenlos berechnen lassen.
Nehmen Sie
Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne hinsichtlich der Kosten.
Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte
Telefon: 0941-92069-0
Telefax: 0941-92069-20
eMail: kanzlei(at)t-anwälte.de