auf unserem Infoportal zum Gewerblichen Rechtsschutz sowie zum Recht des unlauteren Wettbewerbs. Hier erhalten Sie umfassende Informationen den Rechtsgebieten, zu unserer Kanzlei sowie aktuelle Rechtsprechungshinweise und Neuigkeiten.
Gewerblicher Rechtsschutz bezweckt die rechtliche Absicherung geistiger Leistungen auf gewerblichem Gebiet, etwa durch Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Urhebrerechte oder Geschmacksmuster.
Gegenstand ist der Schutz gegen die Nachahmung fremder Leistungen.
Schutzrechte können für technische Erfindungen, Designs, wissenschaftliches und künstlerisches Schaffen und vieles mehr erworben werden. Der Schutz entsteht durch den Schaffensprozess, durch amtliche Registrierung oder durch Benutzung.
Besondere Regelungen finden sich im Markengesetz, im Urheberrechtsgesetz, Geschmacksmustergesetz, Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz und anderen.
Das Recht des unlauteren Wettbewerbs bezweckt die Erhaltung des freien Leistungswettbewerb und will die Marktteilnehmer zu einem fairen Verhalten im Umgang Miteinander bewegen. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nennt eine Reihe unlauterer Verhaltensweisen, wie z. B
Konkurrenten können bei Verstößen Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Weiterhin sind Verbraucherschutzverbände, Verbände zur Förderung der gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder, die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern zur Verfolgung von Unterlassungs- und Gewinnabschöpfungsansprüchen berechtigt.
Zeit ist Geld. Besondes bei Wettbewerbsverstößen ist schnelles Handeln geboten um Ihre Interessen wirksam durchsetzen zu können.
Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte
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